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Meldung:
01. September 2011
Kein Wildwuchs
Windräder in Möhnesee - Änderung des BauGB
regenerative Energien fördern

Alle Welt spricht von regenerativer Energie. Riesige Beträge werden in die Windkraft investiert. Auch in Möhnesee stehen eine ganze Reihe von Windkraftanlagen, die mit dafür sorgen, dass die Gemeinde in der Energiebilanz, die vom Kreis Soest ermittelt wurde, fast als Selbstversorger dasteht.

Die SPD Möhnesee ist der Auffassung, dass Windernergie zu den zukunftsträchtigen Bereichen gehört. Wir unterstützen daher auch die Möglichkeiten des Repowerings. Die Frage, ob weitere Anlagen in der Gemeinde Möhnesee zuzulassen sind, wird in engen Grenzen bejaht. Grundsätzlich sind wir bereit, weitere Anlagen zuzulassen, soweit sie in einem ausreichenden Abstand zur Bebauung liegen und Belastungen für die Bürger daher nicht zu erwarten sind. Anlagen auf der Südseite der Haar werden allerdings von uns generell abgelehnt. Dies entspricht auch einem Ratsbeschluss der Gemeinde, die bereits bei der vor Jahren erfolgten Ausweisung von Vorrangflächen für die Windkraft gezielt nur den Nordhand des Haarstranges überplant hat.

Die gelegentlich geäußerte Befürchtung, der "neue" Windkrafterlass des Landes lassen einen Wildwuchs an Anlage zu, ist völlig unbegründet. Der Erlass hat im Ergebnis keine Auswirkungen auf die Gemeinde. Mit ihm wurden lediglich die Voraussetzungen festgelegt, die bereits bei der ursprünglichen Planung der Gemeinde Stand waren, dann aber von der schwarz-gelben Regierung ohne Not verschärft wurden.

Nach derzeitigem Stand ist es wohl möglich, eine zusätzliche Vorratsfläche auszuweisen. Bevor dies jedoch spruchreif ist, muss nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung zuvor eine Überplanung des gesamten Gemeindegebietes erfolgen. Erst wenn diese Planung vorliegt, kann über einzelne Vorratsflächen, Höhenbegrenzungen und ähnliche Parameter gezielt diskutiert werden.

Hier scheint sich jedoch eine gesetzliche Änderung ergeben zu haben: Nach dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden wurde ein neuer § 249 in das BauGB eingefügt. Danach muss offensichtlich keine Überplanung des Gesamtgebietes mehr erfolgen; vielmehr ist es zulässig, zusätzlich einzelne neue Vorratsflächen auszweisen. Die neue Bestimmung ist Ende Juli 2011 in Kraft getreten und würde das weitere Verfahren in der Gemeinde Möhnesee erheblich vereinfachen.

 


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