Der "Ferienpark Westrich" ist ein Begriff. Jahrelang haben sich dort die "Investoren" die Klinke in die Hang gegeben und der Gemeinde suggeriert, dass die Pläne – die ja bereits Anfang der 70er-Jahre vom damaligen Gemeinderat aufgestellt wurden – umgesetzt würden. Das Ergebnis ist bekannt.
Um diese "unendliche" Geschichte zu beenden hat der Gemeinderat am 18.10.2006 nach Einholung eines Rechtsgutachtens beschlossen, den von allen ungeliebten Bebauungsplan formell aufzuheben. Der Aufhebungsbeschluss ist inzwischen nach § 2 Abs. 1 BauGG ortüblich bekannt gemacht worden. Wann das formelle Aufhebungsverfahren Rechtskraft erlangt ist zuzeit noch offen. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere im Kreis der potentiellen Investoren der Aufhebungsbeschluss keine Freunde finden wird und daher Rechtsmittel absehbar sind.
Zusammen mit der Aufhebung soll allerdings auch die bereits in Teilbereichen bestehende Bebauung planungsrechtlich abgesichert werden, damit die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger entsprechend abgesichert sind.
In der Sitzung des Planungsausschusses am 13.06.07 hat der mit der rechtlichen Beurteilung der geschlossenen Verträge beauftragte Rechtsanwalt nochmals ausführlich zur rechtlichen Situation im Bezug auf die Aufhebung des Bebauungsplanes Stellung genommen. Danach kommen bei der beabsichtigten Regelung keinerlei Schadensersatzansprüche auf die Gemeinde zu. Der Ausschuss hat daher bekräftigt, dass das Aufhebungsverfahren fortgesetzt werden soll.