Die Gegner der Freifeldphotovoltaikanlage in Berlingsen fordern die Ausweisung von Konzentrationsflächen für derartige Anlagen in der Gemeinde Möhnesee. Gleichzeitig behaupten sie, die Gemeinde habe bei der Genehmigung von Windkraftanlagen Fehler gemacht und viel zu spät Konzentrationsflächen ausgewiesen. Dies bedarf einer Richtigstellung.
Tatsache ist,
- dass für Freilandphotovoltaikanlagen keine Konzentrationsflächen im Gemeindegebiet ausgewiesen werden können. Der Unterschied zu Windkraftanlagen besteht darin, dass Windkraftanlagen als priviligierte Bauvorhaben auch im Außenbereich zulässig sind. Dies gilt für Freilandphotovoltaikanlagen nicht; diese können erst nach Abschluss eines formellen Planverfahrens errichtet werden. Hierfür sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Rahmen eines vorhabenbezogenen Planverfahrens erforderlich. Dieses Planverfahren hat die Gemeinde inzwischen eingeleitet.
- dass die Gemeinde sehr früh auf die zunehmende Zahl von Windkraftanlagen reagiert hat. Als erkennbar wurde, dass diese Anlagen nicht nur zur Versorgung des eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes errichtet wurden, hat die Politik und die Verwaltung der Gemeinde umgehend reagiert und eine vorübergehende Veränderungssperre erlassen. Anschließend wurde zügig an einer Änderung der entsprechenden Bauleitpläne gearbeitet und letztlich auch eine für alle verträgliche Lösung gefunden.