Norbert Römer trifft sich mit den Fraktionsvorsitzenden des Westkreises

Norbert  Römer und die Fraktionsvorsitzenden des Westkreises

„Die Notwendigkeit des neuen Gemeindefinanzierungsgesetzes ist uns bewusst – wir unterstützen die Landesregierung bei diesem dringend erforderlichen Schritt.“
So fassen die Fraktionsvorsitzenden aus dem Westkreis das Ergebnis ihres Treffens mit dem Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Römer, zusammen.

Römer hatte den Meinungsaustausch mit den Lokalpolitikern initiiert, um über die Hintergründe der Grunddatenanpassung des Gemeindefinanzierungsgesetzes zu sprechen.
Die damit verbundene Umverteilung von mehr als 130 Millionen Euro landesweit hatte auch in den Gemeinden des Kreises für Aufregung gesorgt. So freuen sich einige Städte, wie Lippstadt oder Anröchte über enorme Zuwächse bei den Schlüsselzuweisungen, andere Gemeinden, z.B. Möhnesee und Lippetal erhalten im Vergleich zum Vorjahr geringere Beträge.

Dazu erklärt Römer: „Das Gemeindefinanzierungsgesetz ist ein Instrument des kommunalen Finanzausgleichs. Es soll nicht nur durch Landeszuweisungen die kommunale Finanzmasse allgemein stärken. Es hat auch die Funktion, Bedarfs-und Finanzkraftunterschiede zwischen den Kommunen auszugleichen. Dies ist notwendig, um die Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort nicht allzu weit auseinanderdriften zu lassen.“

Der Chef der SPD-Landtagsfraktion betont, dass der Verfassungsgerichtshof in Münster schon 1998 den Gesetzgeber verpflichtet hatte, die Grundlagen seiner Einschätzungen und Prognosen regelmäßig zu überprüfen und sie den tatsächlichen Werten anzupassen. Diese Anpassung hat die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung aus Angst vor der öffentlichen Diskussion nicht vorgenommen. Die letzte Grunddatenanpassung datiert daher auf einer Statistik des Jahres 1999.

Römer: „Veraltete und damit falsche Grunddaten haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass Finanzzuweisungen ungerecht verteilt wurden und dadurch Gemeinden mit hohen Soziallasten zu wenig Geld bekommen haben.“
Der Landtagabgeordnete erinnert daran, dass die gesamte Finanzmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes um 323 Millionen Euro erhöht ist: Nicht nur das: „Wir haben bei
Regierungsantritt versprochen, einen nachhaltigen Beitrag zur Konsolidierung der kommunalen Finanzen zu leisten. Diesem Versprechen kommen wir nach – mit dem Nachtragshaushalt 2010 haben wir den Kommunen knapp 300 Millionen Euro als Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Mit diesem Betrag können die Kommunen verlässlich auch im Haushalt 2011 rechnen.“