Neue Verteilung der Zuschüsse an die Vereine

Der Rat der Gemeinde Möhnesee hat eine Neuorientierung bei den Zuschüssen an gemeinnützige Vereine beschlossen. Dabei wurde der Schwerpunkt auf die in den Vereinen betreuten Jugendlichen gelegt. Die bisher bestehende Zersplitterung der Zuschüsse aufgrund von Einzelentscheidungen des Rates in der Vergangenheit ist damit beseitigt worden. Künftig werden die Zuschüsse nach folgendem System verteilt:

a) Die Gesamtbezuschussung soll 40.000,00 EUR pro Jahr betragen.

b) Zahlung eines jährlichen Sockelbetrages, abhängig von der Mit-gliederzahl des Vereins

1 – 50 Mitglieder = 50,00 €
> 51 – 250 Mitglieder = 100,00 €
> 251 Mitglieder = 200,00 €

c) Erstattung der Hallennutzungsgebühren für aktive Jugendliche unter 18 Jahren mit 10,00 € / Jahr (bei Benutzung gemeindeeigener Räum-lichkeiten) bzw. 5,00 € / Jahr (bei Nutzung nicht gemeindlicher Räumlichkeiten), jedoch nicht mehr als 50 % der gezahlten und nachgewiesenen Hallennutzungsgebühren/Mieten des Vorjahres.

d) Bezuschussung pro aktivem Jugendlichen unter 18 Jahren mit der dann verbleibenden Restsumme zu 40.000,00 EUR (ca. 10,00 € – 12,00 € / Jahr / pro jugendlichem Mitglied unter 18 Jahren).

Die vorstehende  Regelung soll zunächst für 3 Jahre gelten (2011-2013) und basiert auf den Vereinsangaben der im Jahr 2010 durchgeführten Befragung. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass ein Vergleich der gezahlten Beträge mit dem Jahr 2010 im Regelfall nicht möglich ist, da dort eine Sondervereinbarung zwischen den Fraktionen zum Tragen kam. Vergleichsmaßstab kann nur das Jahr 2009 sein.