Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sind teilweise recht beunruhigt. Die Verpflichtung, bestehende Abwasseranlagen auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen, wird von verschiedenen Firmen genutzt, entsprechenden Druck aufzubauen und dadurch Aufträge für diese Tätigkeit zu erhalten. Leider tummeln sich auf diesem Gebiet nicht nur seriöse Firmen.
Inzwischen liegt eine Handlungsempfehlung der Landesregierung vor, die einige Zweifelsfälle im Zusammenhang mit der Dichtigkeitsprüfung privater Abwasseranlagen klärt und zudem die möglichen Fehler in diesen Anlagen in Kategorien einordnet, die ein sofortiges Eingreifen (Schadensklasse A), ein zeitlich gestrecktes Eingreifen (Schadensklasse B) und ein gelegentliches Eingreifen (Schadensklasse C) erforderlich macht.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Rates, der unter der Leitung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Bruschke tagt, hat daher die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung der gesetzlichen Pflicht zur Dichtheitsprüfung zu erarbeiten. Ziel ist es u.a. dabei die Prüfungszeiträume gebietsweise über das Jahr 2015 hinaus im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bis 2023 verlängern. Hierfür ist allerdings eine Satzung und die Koordinierung der gemeindlichen Arbeiten am Kanalnetz mit den von den Privatleuten geforderten Überprüfungsmaßnahmen erforderlich. Die Verwaltung hat auch insoweit den Auftrag erhalten, einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erarbeiten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keinerlei Eile geboten und Hektik unzweckmäßig ist, es sind keine übereilten Entscheidungen zu treffen und Aufträge zu vergeben. Die Bürgerinnen und Bürger werden zu gegebener Zeit und so rasch wie möglich ausreichend informiert.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Kreises Soest.