17.02.12 Neue Baugebiete nur bei unabweisbarem Bedarf

Es ist das legitime Recht von Grundstückseigentümern, ihre Flächen für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen. Auch die Gemeinde ist daran interessiert, über eine geordnete Bauleitplanung Optionen für die Zukunft zu erhalten. Eine der Grundlagen dafür ist der erst in 2009 verabschiedete und rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Möhnesee.

Allerdings gewährt der Flächennutzungsplan kein Baurecht. Dies wird erst durch die Aufstelllung von Bebauungsplänen geschaffen. Entsprechende Planvorhaben bestehen derzeit in Körbecke und in Stockum.

Die Aufstellung weiterer Bebauungspläne ist davon abhängig, ob für eine zusätzliche Wohnbebauung in den Ortsteilen ein entsprechender Bedarf besteht. Dieser lässt sich jedoch nicht aus den Wünschen der Flächeneigentümer ableiten, sondern erfordert eine genaue Bedarfsermittlung. Es muss also genügend ernsthaft Interessenten für einen entsprechende Bebauung geben.

Die SPD und der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde haben sich daher entschlossen, neue Baugebiete nur noch dann auszuweisen, wenn ein nachgewiesener und unabweisbarer Bedarf besteht. Diese Sachlage dürfte sich in den einzelnen Ortsteilen allerdings nur in Ausnahmefällen ergeben.

Zu beachten ist dabei auch, dass die Ausweisung neuer Baugebiete unmittelbare Auswirkungen auf die bestehende Altbaustruktur der Ortsteile hat. Bereits jetzt ist es schwierig, ältere Gebäude zu vermarkten, so dass in vielen Bereichen Leerstände zu verzeichnen sind. Es gilt daher vorrangig, diese Leerstände zu vermeiden und damit auch die Altbauten – die teilweise die Dörfer prägen – einer weiteren Nutzung zuzuführen. Letztlich wird damit auch der Wert dieser Altbauten erhalten.

Erstes „Opfer“ dieser Sichtweise ist der Ortsteil Völlinghausen. Hier wurde von einem Grundstückseigentümer ein großzügiges Baugebiet geplant und die Gemeinde gebeten, die entsprechenden Verfahrensschritte einzuleiten. Dieser Antrag ist in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 14.02.2012 abgelehnt worden.