Folgen aus der Auflösung des Landtages

Am 14. März 2012 um 17.15 Uhr endete mit Annahme der Anträge von SPD, Grüne und CDU zur Auflösung des Landtages die 15. Wahlperiode des Landtages Nordrhein-Westfalen. Damit sind nach dem Grundsatz der Diskontinuität alle nicht bereits abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren erledigt. Dies bedeutet, dass nach der Neuwahl des Landtags jeweils neue Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden müssen – von der Einbringung eines Entwurfs über eine Verbändeanhörung bis hin zur Verabschiedung des Gesetzes.

Eine unmittelbare Folge des Auflösungsbeschlusses ist, dass es in absehbarer Zeit nicht zu einer Verabschiedung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 (GFG) kommen wird. Der Städte- und Gemeindebund NRW rechnet mit einem GFG 2012 nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit frühestens im Herbst 2012.

Bis zum Inkrafttreten des GFG 2012 gilt die Vorschrift des § 28 Abs. 4 GFG 2011, der nach Auffassung des Innenministeriums eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage auch für Abschlagszahlungen im Jahr 2012 bildet. Dies bedeutet, dass auf der Basis der bekannten Proberechnung zum GFG 2012 zu den üblichen Terminen Abschlagszahlungen geleistet werden.

Im Zustand der vorläufigen Haushaltsführung des Landes kommt es bei Zuwendungen außerhalb des GFG darauf an, ob es eine Ermächtigungsgrundlage für die Auszahlungen gibt. Dies sei nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes jedenfalls bei der ersten Stufe des Stärkungspaktgesetzes gegeben. Dort ist geregelt, dass den Kommunen der ersten Stufe in den Jahren 2011 bis 2020 jährlich 350 Mio. Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden.

„Auch ohne einen rechtskräftig verabschiedeten Landeshaushalt ist der Finanzminister an diese Zusage gebunden“, so der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag Hans-Willi Körfges. Dasselbe gelte nach einer ersten Einschätzung auch für die Mittel der zweiten Stufe für das Jahr 2012, da Ermächtigungsgrundlage hier ebenfalls das bereits verabschiedete Stärkungspaktgesetz sei.

Dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer gefallen sind hingegen die Reform des Neue kommunale Finanzsystem (NKF) und das Umlagengenehmigungsgesetz. Auch die Überarbeitung des Kibiz, das Klimaschutzgesetz, die Reform des kommunalen Ehrenamtes, das bereits weitgehend ausverhandelt war, und das Stärkungspaktfondsgesetz sind wieder „auf Null gesetzt“.

Unklar ist ebenfalls, wie es mit dem Konnexitätsausgleich beim U3-Ausbau weitergeht. Ein Kompromiss zwischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbände war in greifbarer Nähe, so dass bereits für Mitte April mit dem Referentenentwurf gerechnet wurde. Die Bereitstellung der Mittel hierfür sollte mittels eines Nachtrags zum Landeshaushalt 2012 erfolgen. Dieses Themas muss sich daher die neue Landesregierung im Frühsommer 2012 wieder annehmen.

Die SPD Möhnesee geht im Übrigen davon aus, dass die SPD gestärkt aus der Landtagswah hervorgeht und die jetzt offenen Probleme zügig angegangen werden.