
Die Überraschung war dem Planer anzusehen. Der von ihm im Auftrag des neuen Eigentümers vorgestellte Entwurf eines Bebauungsplanes fand nicht die uneingeschränkte Zustimmung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses. Vielmehr wurden Nachbesserungen angemahnt. Bis zur Vorlage der überarbeiteten Pläne werden zudem keine weitere baurechtlichen Schritte unternommen.
Die Kritik des Ausschusses, die auch den Bedenken der SPD Rechnung trug, konzentrierte sich dabei auf die folgenden Bereiche:
- Es wurde generell untersagt, eine für Fahrzeuge nutzbare Anbindung an die Straße zum Weiher vorzusehen. Die Erschließung des Gebietes darf nur vom Norden her erfolgen. Lediglich ein Fußweg sei hier angebracht, der allerdings durch eine moderate Befestigung der Bankette für Notfälle auch von Einsatzwagen (z.B. Feuerwehr) befahrbar sein soll. Ob dadurch innerhalb des Baugebietes ein Wendehammer erforderlich wird, muss der Planer noch näher prüfen.
- Die Baulinie der unteren Häuserreihe muss zurückgesetzt werden und darf nicht vor das Niveau der bereits bestehenden Bebauung vorgezogen werden. Möglicherweise verschiebt sich dadurch die Gesamtbebauung in Richtung der Möhnestraße.
- Die Höhenangaben hinsichtlich der zu erstellenden Gebäude muss an der Topographie des Geländes festgemacht werden. Eine einfache Angabe der zulässigen Firsthöhe war dem Ausschuss deutlich zu ungenau. Durch diese zusätzliche Information und spätere Festlegung einer Höhenbegrenzung kann sich ggf. für die zweite Baureihe von unten eine Änderung in bei der Zahl der Geschosse ergeben.
- Die Frage, inwieweit das geplante Baugebiet Einschränkungen für den daneben liegenden Gewerbebetrieb und ggf. auch den Feuerwehrstandort hat, muss noch geklärt werden.
- Eine Versickerung des Oberflächenwassers wird vom Ausschuss abgelehnt. Aufgrund der großen Dachflächen und der anderweitig versiegelten Bereiche dürfte eine Versickerung bereits technisch nicht möglich sein. Zudem ist die Gemeinde bestrebt, dieses Wasser in den vorhandenen öffentlichen Kanal aufzunehmen. Dies führt im Nebeneffekt dazu, dass die Kosten für die Reinigung des Oberflächenwassers auf mehr Schultern verteilt wird und damit die Gebührenschraube in diesem Bereich abgemildert werden kann.
Die Frage, ob ein Einzelhandelsstandort an der Möhnestraße zweckmäßig ist, wurde lediglich andiskutiert. Hier ist vor allem das wirtschaftliche Verständnis der Investoren gefragt.