01.03.15: Sammelunterkünfte nicht zielführend

Das die SPD mit der Sammelunterkunft im ehemaligen Bürogebäude der Firma Neuhaus nicht zufrieden ist, wurde bereits in der Vergangenheit hinreichend deutlich gemacht. Allerdings hat sich die Fraktion jetzt im Rat der Stimme enthalten, weil die Verwaltung über keinerlei Alternativen mehr verfügen konnte und letztlich eine saubere und vernünftige Unterkunft für die Flüchtlinge auch im Sinne der SPD ist. Dennoch hat die Fraktion in der Ratssitzung sehr deutlich die Defizite der jetzigen Planung und die Versäumnisse der Verwaltung herausgestellt.

  • Die Sammelunterkunft untergräbt die Integration der Flüchtlinge in die Gemeinschaft. Daran ändert auch die lobenwerte Arbeit des Arbeitskreises Asyl nichts. Die von dort angebotene Betreuung kann eine Eingliederung in das Ortsgeschehen nicht ersetzen.
  • Die frühe und von der Verwaltung forcierte Festlegung auf das Gebäude Neuhaus hat den Blick auf Alternativen verstellt und letztlich auch dazu geführt, dass ein weiteres und sehr gut geeignetes Objekt, das erheblich kleiner und günstiger war, nicht mehr zur Verfügung stand.
  • Die Versuche, privaten Wohnraum anzumieten, sind leider nur sehr eingeschränkt und mit halber Kraft durch die Verwaltung umgesetzt worden. 
  • Am Standort Neuhaus sind erhebliche Bürgerproteste zu erwarten. Zwar ist das für die SPD kein herausragendes Argument. Dennoch muss man im Auge behalten, dass eine Klage gegen die noch zu erteilende Baugenehmigung für die Umnutzung des Gebäudes eine längere Verzögerung zur Folge haben könnte.
  • Die Erfolgsaussichten einer Klage können zudem nicht abschließend beurteilt werden. Sofern diese insbesondere wegen einer fehlenden Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen Erfolg hat, wäre das Gebäude ganz unnütz gekauft worden und vor allem wertvolle Zeit für eine Lösung verstrichen.

Hinweis: Hier muss man auf eine aktuelle Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 05.03.2015 (1 ZB 14.2373) verweisen, in der die Unterbringung von Asylsuchenden in Gewerbegebieten trotz der Änderung des Baugesetzbuches als grundsätzlich unzulässig eingestuft wurde, wenn der entsprechende Bebauungsplan nicht ausnahmsweise soziale Anlagen akzeptiert. Ob diese Voraussetzung im Gewerbegebiet Körbecke gegeben ist, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.

  • Insgesamt ist der Baukörper zu teuer. Bei der Preisfindung wurde nicht berücksichtigt, dass das Gebäude seit mehreren Jahren leer steht und offensichtlich für seinen eigentlichen Zwecke (Gewerbe) nicht verwertet werden konnte.
  • Die Aus- und Umbaukosten liegen bisher nur als grobe Schätzung vor. Dem Gemeinderat wurden bisher keine Kostenermittlung vorgelegt. Das ist eine völlig unhaltbare Situation. Letztlich hat der Rat den Kauf beschlossen, ohne sich über die tatsächlichen Kosten auch nur annähernd im Klaren zu sein.
  • Es gibt keine Ermittlung zu den Folgekosten. Ein derart großes Gebäude versursacht im Regelfall unabhängig von der tatsächlichen Belegung einen erhebliche Aufwand.
  • Sofern die Flüchtlingswelle wieder abflaut, gibt es keine Folgenutzung für das Gebäude. Es sei denn, man will es dauerhaft als Flüchtlingsunterkunft nutzen. Das führt dann aber wieder dazu, dass für wenige Asylsuchende ein großer Komplex bereitgehalten wird, der sich für die Gemeinde als „Fass ohne Boden“ erweisen könnte.
  • Das Gebäude ist weiterhin mit den ehemaligen Produktionshallen der Firma Neuhaus baulich verbunden. Sollte es dem jetzigen Eigentümer gelingen, diese Produktionshallen ebenfalls zu verkaufen oder zu vermieten, könnte hierin ohne weiteres wieder produziert werden. Die Ausweisung des Bereichs als Gewerbegebiet wird durch die Ausnahmegenehmigung (Flüchtlingsheim) in den Grundzügen nicht berührt. Die Folge dürften erhebliche Immissionsprobleme sein.