21.06.16: Standortfrage zum Schwimmbad

Nach dem Willen der Verwaltung und der CDU soll in der nächsten Ratssitzung über die Standortfrage zum neuen Schwimmbad entschieden werden. Vorgeschlagen wird die Errichtung auf einem zwischen Sportplatz, Ballspielhalle und Grunschule. Die SPD befürchtet, dass diese Entscheidung nur auf einer unzureichenden Grundlagenermittlung basiert, zu stark überhöhten Kosten führt und zudem Synergieeffekte völlig außer Acht lässt. Die Fraktion hat sich daher mit der nachstehend im Wortlaut wiedergegebenen Anfrage an den Bürgermeister gewandt:

 

„Im Nachgang zur Tagesordnung bitten wir zu dem vorgenannten Punkt 7 spätestens in der Sitzung umfassende ergänzende Erläuterungen zu geben. Diese Erläuterungen beziehen sich sowohl auf die Standortwahl als auch die künftige Nutzung des Schwimmbades.

Nach den bisherigen Diskussionen wurden die Nähe zur Schule und vor allem die Nut-zung des Schwimmbades durch die Schule als wesentliches Standortkriterium benannt. Nach den Feststellungen der SPD ist diese Nutzung jedoch von untergeordneter Bedeutung. Um den genauen Umfang der schulischen Nutzung festzustellen bitten wir daher,

•den Belegungsplan des jetzigen Schulschwimmbades vorzulegen.
•mitzuteilen, welche Klassen der verschiedenen Schulen in welchen Zeiträumen tatsächlich das Schwimmbad nutzen und hierfür die aktuellen Stundenpläne vorzulegen.
•über eine schriftliche Auskunft der Schulen nachzuweisen, ob und ggf. welche Lehrerinnen und Lehrer die fachlichen Voraussetzungen (siehe unten) an eine Schwimmausbildung erfüllen und wer davon tatsächlich Schwimmunterricht gibt.
•eine Stellungnahme der Wirtschaftsförderungs- und Touristik-GmbH zu dem aus touristischen Gründen besten Standort für ein neues Schwimmbad einzuholen und vorzulegen.

Nach den Rahmenvorgaben des Landes NRW ist von nur einer sehr eingeschränkten Wertigkeit des Schulschwimmens auszugehen. Die Zielvorgaben richten sich dabei weniger auf das Erlernen des eigentlichen Schwimmens, sondern auf eine Gewöhnung an das Wasser mit der Folge, dass sich auch die Schüler dort sicher und gern bewegen. In den Rahmenvorgaben für den Schulsport wird der Bereich des Schwimmens in den Rahmenvorgaben wie folgt definiert:

„Wasser als Bewegungsraum eröffnet neue Erfahrungen. Schwimmen zu können stärkt das Selbstwertgefühl, erschließt viele Sportarten und hat gesundheitsfördernde, unter Umstanden sogar lebensrettende Bedeutung bis ins hohe Alter. Deshalb ist es ein aner-kanntes Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler Schwimmen lernen und sich sicher und gern im Wasser bewegen. Die möglichen Bewegungsaktivitäten umfassen neben den verschiedenen Formen des Schwimmens, Tauchens, Springens und Rettungsschwim-mens auch vielfältige Formen des Spielens und der Gymnastik im Wasser. Es bieten sich in diesem Bewegungsfeld und Sportbereich für Schülerinnen und Schüler besondere Möglichkeiten, Bewegungserlebnisse und Körpererfahrungen zu erweitern, Gesundheit und Fitness zu erhalten bzw. zu verbessern sowie Leistungsfortschritte unmittelbar zu erfahren. Aspekte der Sicherheit und der Gesundheit im Umgang mit dem Medium Wasser können ebenso thematisiert werden, wie der Umgang mit auftretenden Emotionen, z.B. Ängsten.“

Daraus ist abzuleiten, dass nicht das Erlernen des Schwimmens im Vordergrund steht. Nach Rücksprache mit verschiedenen Institutionen ist dies auch nicht Ziel des Schulschwimmens; vielmehr müssen die grundsätzlichen Fähigkeiten außerhalb des Schulbetriebes erlangt werden. In Möhnesee geschieht dies offensichtlich überwiegend über Kurse der Möhnewelle. Teilweise werden aber auch andere Anbieter von Kursen in Anspruch genommen.

Generell ist festzustellen, dass auch in den Möhneseer Schulen keine bzw. nicht ausrei-chen Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die die Grundlagen des Schwimmens vermitteln können und über die fachlichen Voraussetzungen dafür verfügen. Zudem ist dies regelmäßig im Klassenverbund aufgrund der großen Schülerzahl auch nicht möglich.

Zu den fachlichen Voraussetzungen wird ergänzend auf den Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport verwiesen. Dort wird ausgeführt:

„Eine Lehrkraft, die o. g. Bewegungsfelder/Sportbereiche im Schulsport anleitet, muss über folgende fachliche Voraussetzungen verfügen:
•Kenntnisse theoretischer Grundlagen,
•Kenntnisse des methodischen Vorgehens, insbesondere von speziellen Vermitt-lungsformen im Bereich des Anfängerschwimmens und für ängstliche und motorisch schwache Schülerinnen und Schüler sowie ggf. für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung,
•praktische Erfahrungen und
•Nachweis der Rettungsfähigkeit.
……
Die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit sind abhängig von der genutzten Schwimmstätte. Es gilt folgender Grundsatz:

Die Lehrkraft muss jederzeit unter den jeweiligen Gegebenheiten der Schwimmstätte (Wassertiefe, Strömung, Sicht, Temperatur etc.) in Not geratene Schülerinnen und Schüler erkennen, retten und wiederbeleben können. Die Lehrkraft muss sicherstellen, dass sie diese Bedingung aktuell erfüllt. Sollte dies temporär, z. B. durch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Lehrkraft, nicht gegeben sein, kann sie beim Schwimmen im Schulsport nicht verantwortlich eingesetzt werden.

Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde oder der Schwimmsport treibenden Verbände nachgewiesen werden. Wenn die Lehrkraft eine oder mehrere der u. g. Bedingungen nicht erfüllt, muss die Rettungsfähigkeit entsprechend aufgefrischt werden. Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. In beiden Fällen sind die staatlichen Fortbildungsangebote oder die Angebote der Fachverbände wahrzunehmen. Die Verantwortung für die Einhaltung des Auffrischungszeitraumes trägt in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten der Schule die Schulleiterin oder der Schulleiter.“

Aus den vorstehenden Ausführungen und den Vorgaben des Landes ist zu schließen, dass ein Schulsport mit dem Ziel den Schülerinnen und Schülern das Schwimmen beizubringen, in Möhnesee bereits aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Danach ist auch eine unmittelbare Nähe des Schwimmbades zum Schulstandort nicht erforderlich, zumal bereits jetzt die Grundschulen aus Günne und Völlinghausen zur Nutzung des Angebotes von den jeweiligen Standorten aus anreisen müssen.

Auf der anderen Seite könnten mit einer ausgewogenen Standortwahl erhebliche Synergieeffekte erzielt werden. So hätte ein Standort im Seepark den Vorteil, dass man
•die dortige Infrastruktur (z.B. Parkplätze) optimal nutzen könnte,
•das Schwimmbad als zusätzliche Attraktion und insbesondere als Schlechtwet-terangebot für den Tourismusstandort Möhnesee anbieten würde, und
•den Kreis der potentiellen Nutzer erweitern und damit auch die wirtschaftliche Situation der Einrichtung positiv beeinflussen könnte.

Hierbei wäre auch zu berücksichtigen, dass der dortige Campingplatz über eine größere Anzahl von Dauercampern verfügt, die einem wetterunabhängigen Schwimmangebot sicherlich nicht abgeneigt wären.

Weitere Erläuterungen werden ggf. in der Sitzung gegeben.

Wir bitten, die angeforderten Unterlagen möglichst noch zu den Fraktionssitzungen vorzulegen und bis dahin auch die gestellten Fragen zu beantworten.