21.03.17: Zulassung der Berufung durch das OVG

Fraktionsvorsitzender Gerhard Bruschke
Rechtsanwalt und SPD-Fraktionsmitglied Christian Klespe

 

Einen Teilerfolg hat jetzt die SPD Fraktion im Rechtsstreit über die Größe und Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Möhnesee erzielt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat mit Beschluss vom 16. März die Berufung gegen das abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zugelassen. Als Begründung wurden in dem Beschluss die besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache angeführt. Die SPD wird jetzt im Berufungsverfahren erneut vortragen und das Ziel, den Ausschuss mit mehr Personen und einer den Mehrheitsverhältnissen des Rates angepassten Zusammensetzung weitere verfolgen.

Fraktionsvorsitzender Gerhard Bruschke erklärte dazu: „Der Haupt- und Finanzausschuss einer Gemeinde muss nach dem sogenannten Spiegelbildlichkeitsprinzip die Mehrheitsverhältnisse des Gemeinderates widerspiegeln. Dabei handelt es sich um einen Grundsatz, der dem kommunalen Selbstverständnis entspricht aber weder von der Ratsmehrheit noch vom Bürgermeister berücksichtigt wurde. Leider hat auch die Kommunalaufsicht hier ihre Aufgaben nicht erfüllt.“ Rechtsanwalt Christian Klespe, selbst Mitglied der SPD Fraktion, hatte den Zulassungsantrag schon im Oktober 2015 beim OVG eingereicht und begründet. „Nach meiner Erfahrung ist ein Prozess die schlechteste Art Konflikte zu lösen,“ so Klespe. Wäre die Koalition aus CDU, BG und Grünen bereit gewesen, den berechtigten Einwänden der SPD nachzukommen, hätten die Kosten und der Arbeitsaufwand für ein langes Gerichtsverfahren erspart werden können.

Der SPD gehe es nicht um einen Platz mehr im Ausschuss, sondern darum, die Mehr-heitsverhältnisse des Rates auch im Hauptausschuss umzusetzen. Dies werde erreicht, wenn sich die Kopfzahl des Ausschusses um drei erhöht. Erst dann ergebe sich eine Zusammensetzung, die der Sitzverteilung im Rat entspreche. In der Folge der Erhöhung seien die CDU dann mit 4 Personen, BG und SPD mit jeweils 2 Personen sowie die Grünen mit einer Person im Ausschuss vertreten. Das entspräche auch der Sitzverteilung im Rat, in dem die CDU 13 Sitze, SPD und BG jeweils 7 Sitze und die Grünen 3 Sitze haben.

Deutliche Zweifel bestünden allerdings auch an der Abwicklung der Ausschussbesetzung. Bruschke: „Hier hat der Bürgermeister nicht wie es vom Gesetz gefordert wird, über die einzelnen Listen der Fraktionen abgestimmt, sondern lediglich die Plätze nach dem Proporz in der Sitzung verteilt. Das entspricht nicht dem in der Gemeindeordnung vorgegebenen Verfahren.“ Zwar habe man versucht, diesen Fehler im Nachhinein durch ein geändertes Protokoll klein zu reden, dies habe aber offensichtlich zumindest beim OVG nicht gefruchtet. Bruschke abschließend: „Wir müssen jetzt abwarten, wie die Schlussentscheidung des OVG ausfällt. Eins ist aber bereits jetzt sicher, auch Mehrheiten im Rat und hier insbesondere die CDU müssen sich an die Regeln der Gemeindeordnung halten.“