Die unklaren Aussagen des Bürgermeisters in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Vereine und Generationen haben nicht zur zu einem Leserbrief im Soester Anzeiger, sondern auch zu einer nochmaligen Nachfrage der SPD-Fraktion geführt. Nachdem der Bürgermeister hierzu per Mail eine Antwort übermittelt hat, sah sich die Fraktion genötigt, noch einmal konkret nachzufragen. Der Text der Anfrage/des Antrages für die nächste Ratssitzung wird nachstehend wiedergegeben:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit Stellungnahme vom 11.04.2017 haben Sie eine per Mail gestellte Anfrage der SPD-Fraktion beantwortet. Diese Stellungnahme ist allen Fraktionen zugegangen. Leider wird der Sachverhalt dadurch nicht klarer; vielmehr ergeben sich weitere Fragen.
So haben Sie ausgeführt: „Sinngemäß habe ich gesagt (bzw. sagen wollen), dass wir bestimmt schon eine konkrete Förderung im letzten Jahr bekommen hätten, wenn klar gewesen wäre, wo der neue Kindergarten gebaut und wer Träger wird (unabdingbare Fördervoraussetzungen!!!!). Damit wollte ich darlegen, dass das Kreisjugendamt seit langem dabei ist, die Förderung weiterer Plätze in Möhnesee vorzubereiten und dass die Vorwürfe insoweit in keiner Weise berechtigt sind.“
Allerdings haben Sie die Fraktionsvorsitzenden erst Anfang diesen Jahres davon in Kenntnis gesetzt, das wir eine bzw. zwei neue Kindergartengruppen brauchen. Im Vorfeld wurde zwar immer wieder diese Möglichkeit angesprochen, aber niemals konkret mitgeteilt, dass die Überlegungen bereits so weit fortgeschritten waren, dass bereits Mitte letzten Jahres ein konkreter Bedarf ermittelt wurde und der Kreis entsprechende Mittel beim Landesjugendamt angemeldet hat.
Wäre der Rat rechtzeitig unterrichtet worden, hätte bereits im letzten Jahr mit einer entsprechenden Planung begonnen werden können. Durch das zögerliche Verhalten ist somit ein Verzug von mindestens einem Jahr eingetreten. Offensichtlich haben Sie sich sehr früh auf einen Neu- oder Anbau neben/an dem neuen Lehrschwimmbecken fokussiert und daher andere Möglichkeiten nicht weiter verfolgt.
Durch dieses Verhalten wird einem Teil der künftigen Kindergartenkinder ein gravierendes Hindernis für ihre Entwicklung beschert. Das Erziehungs- und Bildungsangebot kann bei einer Übergangslösung niemals so ausgeprägt sein, wie dies bei einer kompletten und modernen Einrichtung der Fall ist. Auch wenn der „Flohzirkus“ den Begriff des Provisoriums nicht gerne hört, handelt es sich bei der Unterbringung im Haus des Gastes um eine Notlösung. Dort existiert in Zukunft eine isolierte Gruppe, denen nicht die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden kann, wie das bei den „regulären“ Kindergärten der Fall ist.
Bei einer rechtzeitigen Befassung des Rates mit dieser Thematik, hätten sich durchaus auch andere Optionen ergeben, die von vornherein einen geordneten Kindergartenbetrieb für dann zwei Gruppen ermöglicht hätte. Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal auf unseren Antrag, den neuen Kindergarten innerhalb des Baugebietes im Körbecker Westen auszuweisen. Das Planverfahren dort befand sich zum damaligen Zeitpunkt noch in den Anfangsstadien, lässt aber auch heute noch eine ausgewogene Lösung zu. Letztlich könnte dort sichergestellt werden, dass der Kindergarten mit Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 tatsächlich in Betrieb gehen könnte.
Diese Sicherheit besteht bei der jetzigen Planung nicht. Dort ist allein die rechtliche Situation in Bezug auf die weitere Bebaubarkeit des Erbbaurechtes unklar. Die Gemeinde geht hier derzeit über diese Probleme leichtfertig hinweg und riskiert, dass das der Neubau durch einen langen Rechtsstreit mit dem Grundstückseigentümer blockiert wird. Dieses Verfahren wird dann auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.
Wir beantragen daher,
die Kindergartensituation einschließlich der Notwendigkeit des Baus eines neuen Kindergartens auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen und zu diesem Zweck auch eine Übersicht aus dem Melderegister über die absehbare Entwicklung der Kinderzahlen in den einzelnen Ortsteilen vorzulegen.