Nach den Plänen der neuen Landesregierung soll der Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Bebauung 1.500 m betragen. Mit dieser Neuregelung, die sicherlich demnächst in einem Ministererlass stehen wird, ist der weitere Ausbau der Windenergie in Möhnesee unmöglich geworden. Dabei war man sich im Rat eigentlich einig, dass im Bereich der Bodendeponie Berlingsen noch eine zusätzliche Konzentrationsfläche möglich war und bei anderen bereits ausgewiesenen Flächen kleinere Korrekturen erfolgen konnten.
Im Wald wollte keine Fraktion im Rat der Gemeinde Möhnesee die Windkraft. Hier wurde einhellig befürchtet, dass der Schaden für die Natur und den Tourismus zu groß war.
Die SPD-Fraktion hat daher mehrfach versucht, zumindest den unstrittigen Teil der Planung umzusetzen und eine Änderung des Flächennutzungsplanes zu prüfen. Leider sind diese Anträge regelmäßig von der Mehrheit des Rates abgelehnt worden. Mit Blick auf den beim Regierungspräsidium Arnsberg in der Aufstellung befindlichen „Teilplan Energie“ zum Landesentwicklungsplan fürchtete man, dass die Planungen später noch einmal überarbeitet werden müssten.
Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Der Zug für Möhnesee und die beteiligten Investoren und Eigentümer von Flächen ist abgefahren. Auch die Gemeinde verzichtet nunmehr zwangsläufig auf die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die diese Betriebe abgeworfen hätten. Aber: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Erschreckend ist allerdings, dass die von der Bundeskanzlerin propagierte Energiewende (die bereits auf einer rein emotionalen und nicht sachlichen vorbereiteten Entscheidung beruhte) auf unterer Ebene torpediert wird. War es bisher in Möhnesee CDU und BG, die eine entsprechende Entwicklung verhinderten, sind es jetzt auf Landesebene die CDU und die FDP, die mit „bürgerfreundlichen Entscheidungen“ die Energiewende blockieren.