Trotz der mittlerweile bekannten Kostensteigerungen beim Rathausumbau blockiert die Gemeindeverwaltung eine sinnvolle Aufklärung der Angelegenheit. Die SPD-Fraktion sah sich daher genötigt, eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister zu stellen. Darin wurde ausdrücklich darum gebeten, die Unterlagen mit den Vorlagen zur Hauptausschusssitzung vorzulegen. Dies ist allerdings wieder einmal nicht geschehen. Mit dem Hinweis auf personelle Engpässe wurde die Anfrage erst über eine Tischvorlage am Tage der Sitzung beantwortet – und zwar so, dass eine sachliche Befassung damit nicht mehr möglich war.
Der Hauptausschuss hat daher beschlossen, die Angelegenheit im Rahmen einer Sondersitzung zu beraten und wirksame Maßnahmen für die Überwachung künftiger Baumaßnahmen zu beschließen. Der Termin für diese Sitzung steht bisher nicht fest. Sie soll jedoch nach den Osterferien und noch vor der nächsten Ratssitzung erfolgen.
In Teilen peinlich waren die Versuche der Verwaltung in der Hauptausschusssitzung, alle Verantwortung von sich zu weisen und auf Fehler des Architekten hinzuweisen. Dabei wurde allerdings völlig außer Acht gelassen, dass ein Bürgermeister und seine Mitarbeiter in der Lage sein müssen, auch bei der Arbeit eines Architekten gravierende Fehler und Versäumnisse zu erkennen und zeitnah eine Nachbesserung einzufordern. Übrigens hat es – auch wenn es der Bürgermeister vehement bestreitet – zumindest bei der Zuordnung der Flächen erhebliche Verschiebungen gegeben, die die Aufgabenerledigung der WITO-GmbH infrage stellen.
Nachstehend die Anfrage an den Bürgermeister im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die nächste Hauptausschusssitzung beantragen wir
- eine Vorstellung der aktuellen Pläne für den Rathausumbau wobei insbesondere die gegenüber den ursprünglichen und vom Rat beschlossenen Plänen vorgenommenen Änderungen in der Bauausführung und in der Zuordnung von Flächen dargestellt werden sollen.
- eine genaue Kostenübersicht (bereits in der Sitzungsvorlage). Hier bitten wir insbesondere darzustellen,
-
- für welche Gewerke bisher welche Kosten angefallen sind,
- welche Differenzen gegenüber der ursprünglichen Kalkulation zu verzeichnen sind,
- wie sich die bisher erfolgten Auszahlungen auf die Jahre 2017 und 2018 verteilen,
- wie überplanmäßige Ausgaben nachfinanziert wurden, und
- welche Kosten noch bis zum Abschluss der Maßnahme auf die Gemeinde zukommen.
- darzustellen, welche Kosten außerhalb der eigentlichen Baumaßnahme durch die Einschaltung externer Gutachter oder Rechtsanwälte im Zusammenhang mit der Maßnahme entstanden sind bzw. noch entstehen werden und ob diese Kosten und ggf. Mehrkosten bei der Bauausführung zu Regressansprüchen gegen Dritte führen.“
Hier der Artikel zu dem Thema im Soester Anzeiger.