Es ist geschafft! In seiner Sitzung am 05.07.2018 hat der Rat einstimmig das vom Rechnungsprüfungausschuss (RPA) mit der Verwaltung erarbeitete Konzept zum Baukostencontrolling verabschiedet und damit dem RPA eine umfangreiche Kontrollfunktion zugewiesen.
Künftig werden größere Bauvorhaben der Gemeinde in drei Stufen durch den RPA geprüft und das Ergebnis mittels einer Empfehlung an den Rat der Gemeinde bzw. die zuständigen Ausschüsse den Gemeindevertretern zugänglich gemacht. Die jetzige Entscheidung ist auf einen Antrag der SPD-Fraktion vom 08.02.2018 zurückzuführen, dem der Rat jetzt nach anfänglichem Zögern entsprochen hat.
Das Verfahren wurde notwendig, weil die exorbitanten Kostensteigerungen beim Rathausumbau bzw. der Erweiterung viel zu spät kommuniziert wurden. Die Verwaltung hat hier gegenüber dem Rat lange mit falschen Zahlen hantiert und damit Fehlentscheidung provoziert. Leider war auch das Krisenmanagement des Bürgermeister alles andere als professionell.
Das jetzige Verfahren wird in drei Stufen durchgeführt:
In der ersten Stufe wird der RPA bereits bei der Aufstellung des Haushaltes eingeschaltet. Hier wird geprüft, ob die vom Fachbereich angemeldeten Kosten plausibel sind und vor allem alle Kostenstellen enthalten. Hierfür ist seitens des Fachbereiches eine detailliert Schätzung der Baukosten durchzuführen.
In der zweiten Stufe wird der RPA die Kostenschätzungen des mit der Planung beauftragen Architekten genauer unter die Lupe nehmen. In diesem Stadium sind außer Planungskosten der Stufen 1 bis 3 noch keine weiteren Kosten angefallen; insbesondere wurde mit dem Projekt noch nicht begonnen. Der RPA wird hier prüfen, ob sich die nach einzelnen Gewerken richtenden Kostenschätzungen im Rahmen der Haushaltsansätze bewegen. Werden diese überschritten, ergeht eine Empfehlung an den Rat bzw. den zuständigen Ausschuss mit dem Tenor, die Maßnahme insgesamt noch einmal zu überdenken.
In der dritten Stufe schließlich sind die ersten Ausschreibungen gelaufen. Jedoch werden vorerst keine Aufträge vergeben. Vielmehr wird der RPA jetzt prüfen, ob die vorliegenden Ausschreibungsergebnisse mit den Kostenschätzungen des Architekten (siehe Stufe 2) übereinstimmen oder mit Überschreitungen der kalkulierten Baukosten zu rechnen ist. Bei einer Überschreitung wird erneut eine Empfehlung an den Rat bzw. den zuständigen Ausschuss ausgesprochen, so dass noch einmal die Gelegenheit besteht, das Projekt zu stoppen oder durch geeignete Maßnahmen kostengünstiger zu gestalten.