Ansiedlung von Discounter und Fachmarkt

Mehr als verärgert reagierte die SPD-Fraktion auf die neuerliche Verzögerung bei der geplanten Ansiedlung von ALDI und einem Fachmarkt auf dem Gelände „Giesen Wiese“. Nachdem zuerst CDU und BG die Planänderung weg vom Haus des Gastes auf die neue Fläche stark verzögert haben und später auch die Festlegung auf einen Drogeriemarkt oder einen Fachmarkt im Streit war, hat sich jetzt die Verwaltung den nächsten Fehler geleistet. Statt den Antrag auf das landesplanerische Einvernehmen mit einem sachlich richtigen Gutachten und ausreichenden Erläuterungen zu versehen, hat man einfach das alte Gutachten zum Standort „Haus des Gastes“ mit vorgelegt. Das Ergebnis war absehbar – der Antrag wurde (vorläufig) abgelehnt. Nun muss ein neues Gutachten erstellt werden, was wiederum Zeit in Anspruch nimmt.

Dass der Investor, die Firma ALDI, hier nicht erfreut ist, bedarf sicherlich keiner weiteren Erörterung. Problematisch ist jedoch, dass letztlich das Projekt insgesamt dadurch gefährdet wird. Bereits nach jetzigen Stand kann man davon ausgehen, dass die ursprüngliche Planung, die auch einen Drogeriemarkt der Firma Rossmann vorsah, so nicht umgesetzt werden kann. Scheinbar hat die Firma Rossmann inzwischen ihr Interesse am Standort Möhnesee verloren.

Etwas seltsam klingt im Übrigen die Stellungnahme der Verwaltung zu der neuerlichen Verzögerung. So habe man das alte Gutachten mit vorgelegt, weil dem zuständigen Abteilungsleiter beim Regierungspräsidenten die Vorgeschichte und die Örtlichkeiten bekannt gewesen seien. Man sei selbst überrascht worden, dass ein ablehnender Bescheid ergangen sei. Offensichtlich war der Verwaltung nicht klar, dass das landesplanerische Einvernehmen ein formelles Verfahren erfordert bei dem selbstverständlich alle Unterlagen aktuell und auf den Standort bezogen vorliegen müssen.

Die halbjährige Verzögerung zwischen Ratsbeschluss  (23.10.2017) und Antragstellung (27.04.2018) sei zudem darauf zurückzuführen, dass die Firma ALDI noch weitere Unterlagen liefern musste. Welche Unterlagen das gewesen sein sollen, wurde allerdings nicht mitgeteilt. Wir halten daher diese Aussage für wenig belastbar.

Als Fazit muss man wohl festhalten, das die Verwaltung erneut handwerkliche Fehler gemacht hat.