SPD verweigert Entlastung des Bürgermeisters

Die SPD-Fraktion hat wohl erstmals in der Geschichte der Gemeinde Möhnesee dem Bürgermeister im Rahmen der Beratungen zum Jahresabschluss 2017 die Entlastung verweigert. Zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende wie folgt Stellung genommen:

„Der Bürgermeister der Gemeinde ist einerseits verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung (vgl. § 62 Absatz 1 GO NRW). Andererseits hat der Bürgermeister die Beschlüsse des Rates vorzubereiten und diese unter Kontrolle des Rates und ihm gegenüber durchzuführen (vgl. § 62 Absatz 2 GO NRW).

Dazu gehört auch die Ausführung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft nach der vom Rat beschlossenen gemeindlichen Haushaltssatzung mit ihren Anlagen (vgl. §§ 78 und 80 GO NRW).

Die Beauftragung des Bürgermeisters beinhaltet daher für den Rat auch eine entsprechende Prüfungspflicht nach Ablauf dieses Zeitraumes.

Sie beinhaltet aber auch eine abschließende Beurteilung der Tätigkeit des Bürgermeisters durch die Ratsmitglieder im Rahmen ihrer Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.

Für die SPD bedeutet das, dass wir für das Haushaltsjahr 2017 keine Entlastung des Bürgermeisters befürworten können.

Zwar haben wir keine Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses. Allerdings sind wir der Auffassung, dass der Bürgermeister

  • auf Grund der mehrfachen Falsch- bzw. unvollständigen Information über die tatsächlichen Kosten des Rathausumbaus,
  • die eigenständige und nicht mit dem Rat bzw. den Ausschüssen im Einzelnen abgestimmten Veränderungen im Rahmen der Bauausführung,
  • der mangelnden Kostenkontrolle und
  • der weiterhin auch öffentlich geschönten Angaben zu den Kosten des Umbaus aber auch künftiger Investitionen

seine Pflichten gegenüber dem Rat verletzt hat.

Wir werden daher mehrheitlich keine Entlastung erteilen.“