Ausschuss zur Verhinderung der Gemeindeentwicklung?

Der Beitragstitel ist natürlich provokativ gemeint. Wenn man allerdings so die letzte Sitzung des Ausschusses für Planung, Gemeindeentwicklung und Umwelt noch einmal Revue passieren lässt, scheint diese Schlussfolgerung gar nicht so unbegründet.

Drei große Bauvorhaben in der Gemeinde Möhnesee standen dort zur Diskussion – allerdings nicht hinsichtlich der Bauausführung, sondern lediglich zwecks Einleitung oder dem Abschluss eines Planverfahrens. Dabei handelte es sich

  1. um die Ersatzbebauung für das ehemalige Grundstück Lichte in Möhnesee-Körbecke an der Hauptstraße (Änderung des Sanierungsplanes Körbecke)
  2. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwecks Sicherung des Seniorenheims „Haus Seeblick“ in Möhnesee-Körbecke und
  3. um die Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Östlich der Biberstraße“.

Bei allen drei Projekten – bei denen es teilweise nur um die Einleitung des Planverfahrens ging – hatte die CDU erhebliche Bedenken gegen die (bei den Punkten 2. und 3. lediglich im Rahmen einer unverbindlichen Entwurfsplanung) vorliegenden Bauabsichten. Trotz mehrfacher Hinweise aus der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen war es nicht möglich, die CDU und leider auch die BG zur Einleitung der Planung bzw. zur Genehmigung einer vernünftigen Bebauung zu bewegen. Die gegen die Planung vorgebrachten Gründe waren teilweise „haarsträubend“ und zeigten einmal mehr, dass in beiden Fraktionen der Sachverstand hinsichtlich eines Planungsverfahrens nicht sehr ausgeprägt ist. Auch auf der Verwaltungsbank war das Unverständnis für die Argumentation der Gegner greifbar. Leider hat auch der Ausschussvorsitzende hier weder zu einer Klärung noch zu einer sachlichen Argumentation beigetragen.

Letztlich hat die Angelegenheit dann doch noch ein positives Ende gefunden. In der Ratssitzung am 11.10.2018 hat eine deutliche Mehrheit den formellen Beginn der Planungen bzw. die Verabschiedung der Änderung des Sanierungsplanes beschlossen. Erfreulich, dass neben den Vertretern der BG auch Teile der CDU-Fraktion die Sachlage erkannt hatten und sich im Abstimmungsverfahren deutlich gegen die seltsame Auffassung ihrer Fraktionsführung wandten.