Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Der Ausschuss für Planung, Gemeindeentwicklung und Umwelt hat sich in seiner Sitzung vom 04.10.2018 auf Antrag der SPD-Fraktion bereits relativ ausführlich mit einer Idee des Unternehmerbeirates befasst. Dieser hatte vorgeschlagen, zur Behebung des akuten Mangels an Auszubildenden auf Kosten der Unternehmer ein Gebäude zu errichten, in dem preisgünstige Wohnungen für diesen Personenkreis angeboten werden können. Die Gemeinde war in diesem Stadium insoweit gefragt, als der Wunsch nach der Ausweisung eines entsprechenden Grundstückes, das möglichst auch im Eigentum der Gemeinde steht und relativ zentral gelegen ist, zu behandeln war. Der Ausschuss hat der Idee der Unternehmer sehr positiv aufgenommen und einen Verweisungsbeschluss für den Haupt- und Finanzausschuss gefasst.

Seit der damaligen Sitzung hat die SPD weiter Kontakt zu den heimischen Unternehmern gehalten und im Vorfeld auch über eine Beteiligung der Gemeinde an dem Gesamtkonzept nachgedacht. Diese Überlegung beruht nicht zuletzt auf der Problematik, dass in der Gemeinde Möhnesee tatsächliche günstige Wohnungen Mangelware sind, es aber gleichwohl erforderlich ist, auch dem Normalbürger eine adäquate Wohnung zur Verfügung zu stellen. Dazu kommt ein erheblicher Druck durch die Zuweisung anerkannter Asylbewerber.

Um der Sache Fortgang zu geben, hat die Fraktion jetzt erneut einen Antrag zu dieser Problematik gestellt und diesen auf die Tagesordnung der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung setzen lassen. Der Wortlaut des Antrages ist nachstehend wiedergegeben:

„Der Ausschuss für Planung, Gemeindeentwicklung und Umwelt hat sich in seiner Sitzung vom 04.10.2018 mit der Möglichkeit befasst, zusammen mit den heimischen Unternehmen bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende etc. zu schaffen und anzubieten. Die Vertreter des Unternehmerbeirats haben dazu in der Sitzung Ausführungen gemacht, die durch den Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen worden sind. Zusätzlich hat der Ausschuss beschlossen, das Thema an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

Da die Angelegenheit aus Sicht der SPD keinen Aufschub duldet, beantragen wir hiermit, in die Einladung zu nächsten Haupt- und Finanzausschusses einen entsprechenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen.

In der Sitzung muss geklärt werden,

  • ob die Gemeinde generell bereit ist, ein entsprechendes Projekt zu unterstützen und in künftigen Planverfahren Grundstücke für den Bau eines entsprechenden Gebäudes auszuweisen bzw. bereitzustellen.
  • ob die Gemeinde selbst bereit und in der Lage ist, sich an einer entsprechenden Gesellschaft, die die Schaffung eines entsprechenden Gebäudes zum Ziel hat, zu beteiligen und welche Rechtsform hier ggf. angestrebt wird.

Nach einer überschläglichen Prüfung bieten sich verschiedene rechtliche Gestaltungen an.

  • Zum einen wäre eine Eigentümergemeinschaft der finanzierenden Unternehmer denkbar. In diesem Fall würden allerdings die einzelnen Wohneinheiten in dem Gebäude dem jeweiligen Eigentümer zugerechnet, der dann auch nach Belieben damit verfahren könnte. In diesem Fall wäre aber möglicherweise der gewünschte Zweck dieser Anlage in Gefahr. Eine Beteiligung der Gemeinde wäre bei diesem Modell zwar möglich, erscheint uns aber nicht opportun.
  • Denkbar wäre auch die Errichtung des Gebäudes im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). In diesem Fall könnte sich die Gemeinde ebenfalls beteiligen. Allerdings sehen wir die Schwierigkeit in der Geschäftsführung. Generell sind die Gesellschafter einer GbR nur gemeinsam geschäftsführungsbefugt. Dies kann zwar durch Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen werden, führt aber dazu, dass die nicht ausdrücklich zur Geschäftsführung befugten Gesellschafter tatsächlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Hinzu kommt, dass es sich bei einer GbR um einen im Wesentlichen geschlossenen Personenkreis handelt.
  • Die dritte Möglichkeit besteht in der Gründung einer Genossenschaft. Diese ist grundsätzlich für jede Person, die sich daran beteiligen möchte, offen und kann somit aus einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern bestehen. Eine derartige Genossenschaft verfügt über gesetzliche Organe, zu denen ein Vorstand als geschäftsführendes Gremium und ein Aufsichtsrat als überwachendes Gremium gehören.

Unter Abwägung der Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen favorisieren wird die Gründung einer Genossenschaft.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung zu berichten, ob einer Beteiligung der Gemeinde an einer entsprechenden Gesellschaft rechtliche Gründe entgegenstehen und welche der vorgenannten Beteiligungsformen aus ihrer Sicht zweckmäßig ist.“