Nach dem Waldbegang mit Mitgliedern der Kreistagsfraktion hat sich die SPD Möhnesee intensiv mit dem Zustand des Waldes in der Gemeinde beschäftigt. Nach einer intensiven Diskussion ist man zu dem Ergebnis gelangt, dass es sowohl aus Gründen des Umweltschutzes als auch aus touristischen Erwägungen heraus erforderlich ist, die durch das Klima und Schädlingsbefall kahlgeschlagenen Flächen schnell wieder aufzuforsten. Gleichzeitig hat die SPD allerdings auch zur Kenntnis genommen, dass möglicherweise viele private Waldbesitzer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, hier kurzfristig tätig zu werden. Immerhin erfordert die Aufforstung eines Hektars Wald um die 5.000 € zuzüglich der späteren Pflege. Erträge aus dem „neuen“ Wald sind allerdings erst für spätere Generationen zu realisieren. Die SPD-Fraktion hat daher den nachstehend im Wortlaut wiedergegebenen Antrag an den Rat der Gemeinde Möhnesee gestellt.
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
das Waldsterben durch den Klimawandel und den starken Schädlingsbefall im Arnsberger Wald nimmt beängstigende Formen an. Es ist inzwischen davon auszugehen, dass fast der gesamte Fichtenbestand krank ist und letztlich gefällt werden muss. Darüber hinaus ist bereits absehbar, dass auch die Laubwaldbestände gefährdet und bei einem weiteren extrem trockenen Sommer auch dort erhebliche Schäden zu verzeichnen sind.
Grundsätzlich besteht für die Eigentümer der kahl geschlagenen Flächen die Verpflichtung, wieder aufzuforsten. Allerdings sind insbesondere Besitzer kleinerer Waldparzellen dazu finanziell nur unter erschwerten Bedingungen in der Lage. Der Holzverkauf deckt derzeit im Wesentlichen nur den Aufwand für Einschlag und die Rückekosten. Somit müsste die Aufforstung aus sonstigen Mitteln gestemmt werden.
Die SPD-Fraktion Möhnesee hat sich zusammen mit der SPD-Kreistagsfraktion und unter fachkundiger Begleitung durch das Forstamt Rüthen vor Ort ein Bild von den Schäden gemacht. Wir sind nach eingehender Erörterung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gemeinde Möhnesee in bestimmten Fällen helfend eingreifen muss, um die Wiederaufforstung zu erreichen.
Wir stellen uns vor, dass die Gemeinde von Privatwaldbesitzern leergeräumte Waldflächen zu einem feststehenden Preis erwirbt, die Aufforstung in eigener Regie durchführt und den ehemaligen Eigentümern ein zeitlich befristetes Rückkaufsrecht zu einem im Voraus bestimmten Preis einräumt. Der vorherige Eigentümer muss sich zudem vertraglich verpflichten, mindestens 50 % des erhaltenden Kaufpreises für die Aufforstung anderer in seinem Eigentum stehender Flächen zu verwenden.
Nach Auskunft des Forstamtes beläuft sich der Wert eines Quadratmeters leergeräumter Waldfläche auf 1,00 € bis 1,20 €. Um in jedem Einzelfall Preisverhandlungen zu vermeiden, sollte die Gemeinde generell einen Kaufpreis von 1,00 €/qm = 10.000 €/Hektar anbieten.
Die Aufforstungskosten einschließlich Gatterung belaufen sich nach einer Auskunft des Forstamtes auf rund 5.000 € je Hektar. Hinzu kommt in der Folgezeit allerdings noch der Aufwand der Pflege.
Den bisherigen Eigentümer soll ein Rückkaufsrecht eingeräumt werden. Dieses Rückkaufsrecht kann erstmals nach Ablauf von drei Jahren nach dem Eigentumsübergang und längstens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Eigentumsübergang ausgeübt werden. Der feststehende Rückkaufswert im vierten Jahr wird auf 16.500 € je Hektar festgelegt. Damit sind der ursprüngliche Ankauf (incl. Nebenkosten), die Aufforstung und die Gatterung sowie der Pflegeaufwand in den ersten Jahren abgegolten. In der Folgezeit erhöht sich der Rückkaufswert jeweils um 2 % pro Jahr. Nach Ablauf des vertraglich zugesicherten Rückkaufsrechtes wird die Preisgestaltung dem Markt überlassen.
Das gesamte Programm soll vorerst für einen Zeitraum von fünf Jahren beschlossen werden. Wir gehen von folgenden Zahlen aus.
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
Ankauf | 100.000 € | 50.000 € | 70.000 € | 50.000 € | 50.000 € |
Nebenkosten | 15.000 € | 7.500 € | 10.500 € | 7.500 € | 7.500 € |
Aufforstung etc. | 0 € | 50.000 € | 25.000 € | 35.000 € | 25.000 € |
Investiver Teil | 115.000 € | 107.500 € | 105.500 € | 92.500 € | 82.500 € |
Laufender Pflegeaufwand |
0 € |
10.000 € |
15.000 € |
22.000 € |
27.000 € |
Finanzbedarf rd. | 120.000 € | 120.000 € | 120.000 € | 120.000 € | 120.000 € |
Zu beachten ist, dass nur ein geringer Teil des Finanzbedarfes ergebniswirksam wird. Wenn alle Mittel ausgeschöpft werden, könnte die Gemeinde ihren Waldbestand vorläufig um rund 32 Hektar aufstocken. Der weitaus überwiegende Teil der Aufwendungen wird in Grundvermögen investiert und löst damit keine Belastung der Jahresrechnung aus. Den ergebniswirksamen Pflegekosten steht ggf. ein höherer Anteil an der Jagdpacht gegenüber.
Wir beantragen daher,
in die Planung für die Jahre 2020 (Haushalt) und 2021 bis 2024 (Finanzplanung) einen jährlichen Betrag von 120.000 € einzustellen. Die Aufteilung auf den investiven und den konsumtiven Bereich ist nach der vorstehenden Berechnung vorzunehmen.“