Nachstehend die Stellungnahme der SPD-Landtagsfraktion zu dem geplanten „Notstandsgesetz“
„Das Agieren der Landesregierung hat in dieser Woche einen arg faden Nachgeschmack hinterlassen: Sie wollte mal hoppla die hopp ein sogenanntes Notstandsgesetz durch den Landtag peitschen. Aufgekommen war die Idee kurzfristig. Am Wochenende präsentierte das Laschet-Kabinett den Entwurf unerwartet plötzlich und verabschiedete ihn sofort. Jedoch überzeugte dieser nicht nur handwerklich wenig, weil „Kleinigkeiten“ wie Befristungen für die Notstandsregelungen fehlten. Nein, er ließ bei uns alle Alarmglocken schellen, weil darin massive Eingriffe in unsere demokratischen und freiheitlichen Grundrechte vorgesehen waren.
Nur zwei Beispiele: Mit dem Gesetz hätte ausgebildetes medizinisches und pflegerisches Personal, das derzeit in anderen Bereichen wie Verwaltungen oder Behörden arbeitet, zur Mitarbeit in Kliniken verpflichtet werden können. Auch in diesen Krisenzeiten müssen Unternehmen und Krankenhäuser nicht vom Staat gelenkt oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezwungen werden. Ebenso unsinnig ist, dass eine Schulministerin jetzt im Alleingang über das Agieren von Schulen und die Aussetzung von Prüfungsordnungen entscheidet. Wir haben eine Gesundheitskrise durch die Corona-Pandemie, aber keine Demokratiekrise. Damit schießt die Landesregierung völlig über das Ziel hinaus.
Was uns verwundert: Noch vor zwei Wochen regte sich Ministerpräsident Armin Laschet über das Vorpreschen seines bayerischen Amtskollegen Söder auf. Jetzt plante Laschet höchstselbst im Alleingang eine Art Notstandsgesetz.
Natürlich unterstützen wir die Regierung jederzeit und umfänglich in allen Bereichen, damit die Menschen und dieses Land die Corona-Krise bestmöglich überstehen können. Aber ein derartiges Notstandsgesetz und diese Eile waren unnötig. Trotz Gesundheitskrise darf niemals ein Gesetz von diesem Ausmaß durchgepeitscht werden. Deshalb hatten wir die Landesregierung bereits am Montag nachdrücklich aufgefordert, den Entwurf zurückzuziehen, um eine notwendige, sorgfältige Prüfung und Abwägung vornehmen zu können. Heute gab es auch das einlenkende Signal der Regierungskoalition, dass wir im Landtag ein angemessenes und gründliches Beratungsverfahren mit der Beteiligung von Sachverständigen aufsetzen; jedoch nicht mit der gewohnt umfänglichen Zeit. In der Krise verstehen wir, dass auch die parlamentarischen Prozesse schneller laufen müssen. So kann es sein, dass der Entwurf bereits Anfang April – aber in geänderter Fassung – in einem breiten parteiübergreifenden Konsens verabschiedet werden könnte.“