Bereits in der letzten Ratssitzung hat die SPD-Fraktion ergänzend zu dem damals bereits vorliegenden Antrag der CDU mehrere Anträge gestellt, die mit Schreiben vom 21.05.2020 nochmals an den Bürgermeister gerichtet wurden. Gleichzeitig wurde die Aufnahme des spezifizierten Antrages in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung verlangt. Der Antrag hat folgenden Wortlaut, der nachstehend auszugsweise wiedergegeben wird:
„Wir teilen die Auffassung, dass rund um den See eine möglichst durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h erforderlich ist, um zu einer etwas gemäßigteren Fahrweise anzuhalten. Diese Aussage bezieht sich nur bedingt auf die Forststraße, da diese zu weiten Teilen durch ein unbewohntes Gebiet geht. Hier streben wir gleichwohl eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 70 km/h an. Der untere Teil zwischen Stockumer Damm und dem ehemaligen Forsthaus ist ja bereits etwas beruhigt.
Darüber hinaus beantragen wir aber auch,
- die Anlegung eines Kreisverkehres auf der L 857 in Höhe des Stockumer Damms um den Querverkehr mit der Seeuferstraße/Seestraße abzusichern und gleichzeitig die an den Sommer-Wochenenden extrem hohe Belastung der Ortsdurchfahrt Stockum durch den Rückstau zu entlasten. Das gilt in gleicher Weise auch für die Strecke über den Stockumer Damm bis hinein ins Südufer.
- unverzüglich in Verhandlungen mit den zuständigen Baulastträgern zu treten um im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung, an der zweckmäßigerweise auch Vertreter aus der Politik teilnehmen sollten, Möglichkeiten für eine dauerhafte Beruhigung des Verkehrs auszuloten.
- mit der zuständigen Polizeibehörde in Kontakt zu treten und dort auf vermehrte Kontrollen vor allem an den stark belasteten Wochenenden hinzuwirken. Dabei sollte insbesondere der Motorradverkehr stärker in den Blickwinkel genommen werden um eine gewisse Präventivwirkung zu erreichen.
Wir bitten darum, diesen Antrag in der nächsten Ratssitzung in die Tagesordnung aufzunehmen und zur Sitzung je einen Vertreter der Kreispolizeibehörde und des für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen zuständigen Dezernats des Kreises Soest einzuladen.
Gleichzeitig sollte es möglich sein, ohne formelle Beschlussfassung im Rat die in den Punkten b) und c) gewünschten Gespräche bereits vorab zu führen.“