Hähnchenmastbetrieb in Berlingsen

Wie inzwischen ja wohl allseits bekannt, hat ein Landwirt in Möhnesee-Berlingsen einen Bauantrag für zwei Hähnchenmasthallen auf seinem eigenen Gelände gestellt. Aufgrund der von diesen Ställen ausgehenden Immissionen ist ein Verfahren nach dem Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) anhängig, das vom Kreis Soest als zuständiger Behörde betrieben wird. Die Gemeinde ist in diesem Verfahren nicht unmittelbar beteiligt.

Da parallel dazu aber auch der Bau der Ställe genehmigt werden muss, benötigt der Kreis Soest neben der vorgenannten Prüfung nach dem BImSchG auch das Einvernehmen der Gemeinde aus planungsrechtlicher Sicht. Da es sich bei der Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes um eine privilegierte Baumaßnahme nach § 35 BauGB handelt, kann das Einvernehmen rein rechtlich kaum versagt werden. Für eine Versagung müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen.

Die Entscheidung über das Einvernehmen trifft nach der Zuständigkeitsordnung die Bürgermeisterin der Gemeinde Möhnesee. Diese hat nach Prüfung der Sach- und Rechtslage keine Gründe erkennen können, die der Zustimmung entgegenstehen. Dieser Sachverhalt wurde in der Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis gegeben.

Der Bauausschuss hat dann mit zum Teil abwegigen Begründungen mangels eigener Zuständigkeit einen etwas seltsamen Beschluss gefasst. Danach wird die Bürgermeisterin gebeten, das Einvernehmen vorerst nicht zu erteilen und die Sache dem Rat vorzulegen, der dann die Entscheidung wieder an sich ziehen kann. Dieser Beschluss ist u.E. ebenso wie eine mögliche Versagung des Einvernehmens rechtswidrig.

Allerdings ist auch die SPD-Fraktion über das Vorhaben des Landwirtes nicht erfreut. Hähnchenmastbetriebe der hier beantragten Art sind eigentlich nicht mehr zeitgemäß. Gleichwohl kann das Unbehagen, das sicherlich viele Bürger*innen der Gemeinde Möhnesee verspüren, nicht dazu führen, dass dem Landwirt das ihm nach dem Gesetz zustehende Recht versagt wird. Um derartige Baumaßnahmen zu verhindern, ist es erforderlich, dass auf Bundes- und Landesebene entsprechende Regelungen geschaffen werden. Leider waren die Ministerien auf Bundes- oder Landesebene trotz der Vorschläge der sogenannten „Borchert-Kommission“, bisher nicht bereit, weitreichende Regelungen zur Tierhaltung einzuführen. Diese Untätigkeit kann nicht durch eine platte Verweigerung der Zustimmung der Gemeinde behoben werden, zumal die Zustimmung der Gemeinde durch den Kreis Soest problemlos ersetzt werden kann.

Wir bedauern sehr, dass der Bauausschuss nicht in der Lage war, das planungsrechtliche Verfahren von dem Verfahren nach BImSchG zu trennen. Wir waren durchaus bereit, die vorgebrachten Argumente gegen die Mastställe in einer gesonderten Stellungnahme als Beitrag in das Verfahren nach dem BImSchG einzubringen. Wir waren allerdings nicht bereit, eine bewusst rechtswidrige Entscheidung mitzutragen und haben uns daher im Bauausschuss der Stimme enthalten. In der kommenden Ratssitzung werden wir allerdings erneut für eine gesetzeskonforme Entscheidung eintreten.

Wir müssen schon im Interesse aller unserer Bürger*innen darauf achten, dass sich der Gemeinderat immer im Rahmen der Gesetze bewegt. Das Bauchgefühl oder eine gewisse ideologische Vorprägung einzelner Mitglieder oder Fraktionen darf nicht dazu führen, dass die eigenen Vorstellungen von „gut und böse“ oder „schön und nicht schön“ rechtliche Entscheidungen überlagern.