Nochmals: Hähnchenmastbetrieb in Berlingsen

In der letzten Ratssitzung hat die SPD-Fraktion nochmals zum geplanten Hähnchenmaststall in Berlingsen Stellungen genommen und dabei sehr deutlich gemacht, dass sie gegen Massentierhaltung eintritt aber gleichwohl bei dem laufenden Verfahren eine eindeutige rechtliche Einstufung zu erfolgen hat. Die Fraktion hat dabei insbesondere auf der Trennung des planungsrechtlichen Bereichs von der Prüfung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und auf die Unterschiede zwischen diesen beiden Verfahren hingewiesen. Die Stellungnahme unseres Fraktionsvorsitzenden in der Sitzung ist nachstehend nachzulesen.

Die SPD Möhnesee ist gegen Massentierhaltung. Dies haben wir auch schon in der Sitzung des Bauausschusses kundgetan und ist auch durch die Presse im Wesentlichen so kommuniziert worden. Wir sind also nicht für den Maststall, sondern versuchen, das Anliegen des Landwirtes unter die rechtlichen Bestimmungen zu subsumieren.

Wir weisen aber darauf hin, dass es sich bei dem geplanten Maststall um keine industrielle Tierhaltung – wie fälschlich auch von den Grünen und vielen Gegner der Mastställe angegeben –, sondern um eine landwirtschaftliche Tierhaltung handelt. Eine gewerbliche Tierhaltung wäre im Außenbereich nicht zulässig – demgegenüber ist die landwirtschaftliche Tierhaltung nur im Außenbereich zulässig.

Tierhaltung ist für einen landwirtschaftlichen Betrieb ein Wirtschaftsfaktor, der ihm letztlich das wirtschaftliche Überleben sichert. Die Gewinnspanne bei landwirtschaftlichen Betrieben ist relativ gering, so dass nur die Masse noch betriebswirtschaftlich Sinn macht. Man kann nicht auf der einen Seite preiswerte Lebensmittel erwarten, auf der anderen Seite aber die Erzeugung dieser Lebensmittel massiv behindern. Leider findet man hier zumindest bei einigen Gegnern der Produktion eine deutliche Doppelmoral.

Der Gesetzgeber sieht über § 35 Abs. 1 BauGB eine Privilegierung landwirtschaftlicher Bauten im Außenbereich vor. Das ist der planungsrechtliche Part. Dieses planungsrechtliche Privileg kann nicht durch die Meinung einiger Gegner außer Kraft gesetzt werden.

Der Hinweis auf eine Störung des Landschaftsbildes ist nicht nachvollziehbar. Die Nordseite der Haar ist landwirtschaftlich geprägt. Zu einer landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören selbstverständlich auch entsprechende Bauten. Wir können nicht feststellen, dass durch den Bau eines Maststalles hier das Gesamtbild der Landschaft gestört wird. Zumal sich an vielen Stellen im Gemeindegebiet landwirtschaftliche Gebäude wie Ställe und Silos befinden. Nur exemplarisch weise ich auf die Standorte oberhalb von Wamel und Körbecke, die Putenmastställe in Ellingsen oder den Schweinestall auf der Höhe in Drüggelte hin.

Parallel dazu findet aber auch noch eine Prüfung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz statt. Dabei werden die Auswirkungen einer entsprechenden Anlage auf die Umwelt und insbesondere die Belastung der anliegenden Ortschaften geprüft. Hier können durchaus die vorgetragenen Gründe zu den  Emissionen des Betriebes und zur Verkehrsbelastung vorgetragen und im Rahmen eines Abwägungsprozesses geprüft werden. Wir sind daher durchaus bereit, in dem Verfahren nach dem BImSchG eine Stellungnahme der Gemeinde zu unterstützen, in die die umweltpolitischen Bedenken einfließen. Das gilt auch hinsichtlich der Bedenken, die wir selbst nicht nachvollziehen können und die ziemlich konstruiert wirken. Letztlich wird hier der Kreis mit seinen Fachbehörden nach einem öffentlichen Erörterungstermin entscheiden.

Wir werden heute allerdings einem Beschluss, mit dem planungsrechtlich das gemeindliche Einvernehmen versagt wird, nicht mittragen und uns der Stimme enthalten. Wir sind der Auffassung, dass bei der planungsrechtlichen Entscheidung keine sachbezogenen Gründe vorliegen.

Unglücklich finden wir die Hinweise auf das sogenannte Tierwohl. Hier sollte man vielleicht doch einen Blick auf die überörtliche Politik und insbesondere auf die Politik in Berlin werfen. Frau Klöckner als zuständige Ministerin ist ja offensichtlich nicht in der Lage bzw. gar nicht bereit, hier wesentliche Änderungen herbeizuführen. Und Frau Klöckner ist bekanntermaßen als Mitglied der CDU in der Bundesregierung und nicht unbedingt als Vorkämpferin für eine ökologische Landwirtschaft bekannt.

Hier auf der untersten Ebene und auf Kosten eines Landwirtes mit zweifelhaften Mitteln gegen ein Projekt zu kämpfen, das in der Gemeinde Möhnesee schon mehrfach bei anderen Landwirten genehmigt wurde, ist gegenüber diesem Bürger der Gemeinde nicht fair und unseres Erachtens nach auch willkürlich.

Nicht die, die am lautesten schreien haben Recht. Hier ist vielmehr das bestehende Recht anzuwenden. Darüber hinaus ist die SPD entsetzt über die persönlichen Anfeindungen gegenüber dem Landwirt und seinen Angehörigen. Das geht gar nicht.“